BAZL: Investitionsfähigkeit der Flughäfen ist nicht gefährdet

Das Amt wehrt sich gegen Vorwürfe des Flughafens Zürich wegen der geplanten Gebührensenkung.
©Flughafen Zürich

Jetzt äussert sich das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) zur Kritik der Flughafen Zürich AG (FZAG) und des Regierungsrats des Kantons Zürich an der geplanten Senkung der Flughafengebühren. Die Flughafen Zürich AG hatte im November davor gewarnt, dass die aviatischen Erträge am Flughafen Zürich in der nächsten Gebührenperiode um rund 25% oder über CHF 150 Mio. sinken, wenn der BAZL-Vorschlag umgesetzt wird. Daraufhin tauchte die Aktie des Flughafenbetreibers. Nun nimmt das BAZL Stellung und betont, dass der Rückgang vor allem aus der Tiefzinsphase resultiere. Dies sei der FZAG schon seit längerem bekannt gewesen. Dass der Flughafen seine Aktionäre erst diesen Herbst darüber informiert habe, liege nicht in der Verantwortung des BAZL.

Aufgrund von niedrigem Zinsniveau zu viel verdient

Das BAZL vergibt den Flughäfen Konzessionen für den Betrieb einer Infrastruktur von nationaler Bedeutung. Im Rahmen dieser Konzession gelte für den Betrieb der sogenannten Luftseite, wo der Flughafen ein Monopol ausübt, das Kostendeckungsprinzip. Es besagt, dass der Flughafen im regulierten Luftbereich keine Überrendite erzielen darf, sondern lediglich eine angemessene «Kapitalkostenentschädigung». Dieser Ertrag hängt massgeblich vom Zinsniveau ab.

«In Bezug auf den nun vorliegenden Entwurf ist festzuhalten, dass das BAZL lediglich einen ökonomischen Parameter verändert hat, nämlich die Höhe der Transferzahlungen. Dabei handelt es sich um ökonomische Mehrwerte, welche im Parking und dem Kommerzbereich der Luftseite erzielt und anteilig dem regulierten Bereich angerechnet werden. Deren Betrag im Jahr 2017 (rund CHF 13 Mio. bei einem Gebührenvolumen von über CHF 600 Mio.) zeigt, dass der Effekt dieser Anpassung vergleichsweise gering ist», schreibt das Bundesamt für Zivilluftfahrt.

Umsatzeinbusse auf die falsche Ursache zurückgeführt

Das BAZL betont weiter, dass es den Prozess der Überprüfung der Gebühren bereits Ende 2017 angekündigt und jederzeit transparent und offen geführt habe und bedauert, dass in der Informationspolitik der FZAG die zu erwartende Umsatzeinbusse von CHF 150 Mio. auf die geplante Verordnungsanpassung zurückgeführt und nicht auf die Tiefzinsphase und die daraus resultierende Überrendite im regulierten Bereich. «Dass der Zürcher Regierungsrat der Argumentation der FZAG folgt und dem Bund die Vernichtung von Volksvermögen vorwirft, erstaunt», heisst es weiter. «Die vom BAZL vorgesehenen Anpassungen der Transferzahlungen aus den Einnahmen der Parkhäuser und dem Kommerzbereich Luftseite liegen im Übrigen deutlich unter den Forderungen des Preisüberwachers.»

Aus Sicht des BAZL sei die Investitionsfähigkeit der beiden Landesflughäfen aufgrund des vorliegenden revidierten Verordnungsentwurfes nicht gefährdet. Im Rahmen des laufenden Konsultationsverfahrens hatten alle Direktbeteiligten die Gelegenheit, sich unter anderem auch zu dieser Frage zu äussern. Das BAZL wird die entsprechenden Eingaben analysieren. (TI)