Domos Fernbus-Pläne müssen noch warten

Das Bundesamt für Verkehr will im ersten Quartal 2018 über das Gesuch entscheiden.
Domo Reisen

Der Anbieter Domo Reisen muss sich mit seinen Schweizer Fernbus-Verbindungen wohl noch gedulden. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) prüft offenbar immer noch Domos Gesuch für einen nationalen Fernbus-Betrieb. «Das Erbringen der nötigen Nachweise» erweise sich als aufwändiger als geplant, teilt das Bundesamt mit. Domo Reisen kann den Betrieb also nicht wie geplant ab dem Fahrplanwechsel am 10. Dezember aufnehmen.

Domo muss zum Beispiel nachweisen, dass es über Zusicherungen zur Nutzung aller gewünschten Haltestellen verfügt. Dieser Prozess gestalte sich aufgrund der erstmaligen Durchführung des Verfahrens als schwieriger als erwartet, so das BAV. Man werde nun die eingereichten Unterlagen prüfen und voraussichtlich im ersten Quartal 2018 über das Gesuch entscheiden. Über das Thema Haltestellen muss das BAV mit den Städten und Gemeinden grundsätzlich verhandeln.

Domo Reisen hat Gesuche für Linienbusverbindungen auf den Strecken St. Gallen–Zürich–Flughafen Genf, Flughafen Zürich–Basel–Lugano und Chur–Zürich–Sitten eingereicht. Die Busse sollen demnach je ein- bis zweimal täglich in beide Richtungen verkehren.

In einem Schreiben des Amtes heisst es: «Das BAV steht Gesuchen für nationale Fernbuslinien unverändert offen gegenüber, sofern die rechtlichen Bedingungen erfüllt sind.» Nationale Fernbuslinien seien eine Ergänzung des bestehenden öffentlichen Verkehrs und sollen ins heutige ÖV-System eingebunden werden. So müssen Anbieter nationaler Buslinien beispielsweise Halbtax- und General-Abonnemente anerkennen.

Für internationale Fernbuslinien gelten weiterhin Einschränkungen
Für die Zulassung nationaler Fernbuslinien braucht ein Unternehmen eine Bewilligung für den gewerbsmässigen Personentransport sowie eine Konzession für die einzelnen Linien. Die Fernbuslinien dürfen aber von der öffentlichen Hand mitfinanzierte Verkehrsangebote nicht wesentlich konkurrenzieren und ÖV-Angebote, die nicht vom Staat unterstützt werden, nicht gefährden. Ebenso prüft das BAV die Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit der Fernbuslinien. Weiter müssen die schweizerischen arbeitsrechtlichen Bedingungen eingehalten, branchenübliche Anstellungsbedingungen garantiert sowie die Vorgaben des Arbeitszeitgesetz und des Behindertengleichstellungsgesetzes erfüllt werden.

Der grenzüberschreitende Fernbusverkehr ist durch internationale Abkommen geregelt. Für den internationalen Fernbusverkehr gilt überdies das Kabotageverbot: Dieses verbietet Anbietern internationaler Verbindungen Transporte innerhalb der Schweiz, betont das BAV. (SG)