Swissport stimmt neuem GAV zu

Damit tritt der neue Gesamtarbeitsvertrag ab dem 1. Januar 2023 für vier Jahre in Kraft.
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Swissport hat das interne Prüfungsverfahren zur Finanzierbarkeit des neuen Gesamtarbeitsvertrags abgeschlossen und gutgeheissen. Auf die neuen Arbeitsbedingungen hat sich Swissport Zürich am 28. September 2022 gemeinsam mit den Gewerkschaften KFMV Schweiz, SEV-GATA, und VPOD geeinigt.

Die Konditionen wurden im Oktober von den Verbandsmitglieder in internen Abstimmungen angenommen. Mit der Zustimmung von Swissport tritt der neu ausgehandelte GAV somit definitiv ab 1. Januar 2023 für vier Jahre in Kraft.

Swissport hat während den Verhandlungsrunden gegenüber den Gewerkschaften bedeutende Zugeständnisse gemacht und kam deren Hauptforderungen vollständig nach, die Konditionen des Gesamtarbeitsvertrags von 2019 wieder einzuführen und die Teuerung im Wesentlichen auszugleichen.

Damit dieser bedeutende Personalkostenanstieg finanziert und die Gesamtwirtschaftlichkeit des Swissport Standorts am Flughafen Zürich garantiert werden kann, ist es unabdingbar, Prozess- und Kostenoptimierungen weiter voranzutreiben.

«Wir freuen uns, dass wir eine Einigung mit den Gewerkschaften erzielen und dadurch attraktivere Arbeitsbedingungen für unsere Mitarbeitenden schaffen konnten. Damit bleibt Swissport das einzige Bodenabfertigungsunternehmen schweizweit, welches über einen Gesamtarbeitsvertrag verfügt. Dieser garantiert für unser Unternehmen, unsere Mitarbeitenden, Partner, Fluggesellschaften und Passagiere Sicherheit und Stabilität. Mit Zuversicht blicken wir in die Zukunft und legen unseren Fokus auf die Qualität unserer Dienstleistungen am Flughafen Zürich sowie die Rekrutierung und das Training von neuen Mitarbeitenden», sagt Marco Bötschi, Station Manager Swissport Zürich. (TI)