Wegen Fluglärm: Das BAZL beschränkt die Slots am Flughafen Zürich

Wegen Fluglärm: Das BAZL beschränkt die Slots am Flughafen Zürich

Der Bund ergreift Massnahmen gegen den Fluglärm. Der Flughafen Zürich ist nicht erfreut.
© Flughafen Zürich AG

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL hat erstmals Massnahmen gegen die Überschreitung der zulässigen Fluglärmbelastung in der Nacht angeordnet. Damit reagiert das BAZL auf den Bericht der Flughafen Zürich AG über die Lärmbelastung für das Jahr 2016 und beschränkt die Slots in den Abend- und Nachtstunden. Das Ziel: die übermässige Lärmbelastung in der Nacht nicht weiter ansteigen zu lassen.

Zwischen 22 Uhr und 24 Uhr wird die zulässige Lärmbelastung überschritten
Der Flughafen Zürich muss nun über die Bücher. Der Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) verpflichtet die Flughafen Zürich AG, dem BAZL jährlich einen Bericht über die Einhaltung der zulässigen Fluglärmbelastung einzureichen. Im Januar 2015 hatte das BAZL die zulässige Lärmbelastung für den Flughafen Zürich verbindlich festgelegt. Der Flughafen reichte dem BAZL Ende September 2017 den zweiten solchen Bericht ein. Er weist aus, dass die zulässige Lärmbelastung in den Nachtstunden, das heisst von 22 bis 24 Uhr,  teilweise erheblich überschritten wurden. Deshalb sollen die Abflugslots nach 22.20 Uhr nun reduziert werden.

Dies, nachdem das BAZL hat zusammen mit dem Bundesamt für Umwelt BAFU den Monitoring-Bericht geprüft und die Kantone Aargau, Schaffhausen und Zürich angehört hatte. Diese drei Kantone sind von Überschreitungen der Lärmgrenzwerte direkt betroffen. Damit die Lärmbelastung nach 22 Uhr nicht weiter ansteigt, hat das BAZL die Anzahl Slots für Landungen ab 21 Uhr und für Starts ab 22.20 Uhr auf den heutigen Stand begrenzt. Ungeachtet der Tatsache, dass der Flughafen Zürich bereits jetzt an seine Kapazitätsgrenzen stösst und im europäischen Vergleich extrem schlecht abschneidet: Während in den Nachbarländern die Kapazitäten an den Hubs ausgebaut werden, begrenzt sie die Schweiz.

Dies hat zur Folge, dass die neuen Schnellabrollwege ab Piste 28, die demnächst in Betrieb genommen werden, nicht zur Erhöhung der Kapazität, sondern ausschliesslich zur pünktlicheren Abwicklung der Landungen ab 21 Uhr genutzt werden. «Die Begrenzung benachteiligt uns gegenüber anderen Flughäfen in Europa», lässt der Flughafen ausrichten. Man werde nun die Verfügung und deren Auswirkungen auf den Flughafen nun genau prüfen. (TI)