Öffentlicher Verkehr wird ab 11. Mai hochgefahren

Kundinnen und Kunden des ÖV wird dringend das Tragen von Hygienemasken empfohlen.
© SBB CFF FFS

Am 11. Mai 2020 bauen die Schweizer Transportunternehmen ihr Angebot deutlich aus. SBB und Postauto haben in Absprache mit den Bundesämtern für Verkehr (BAV) und Gesundheit (BAG) ein Schutzkonzept für den öffentlichen Verkehr entwickelt: Kundinnen und Kunden des ÖV wird dringend das Tragen von Hygienemasken empfohlen, falls der Abstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann. Pendlerzeiten morgens und abends sollen, wenn möglich, umgangen und schwächer frequentierte Verbindungen genutzt werden. Billette sind möglichst online, in Apps oder am Automaten zu kaufen sowie an Schaltern kontaktlos zu bezahlen. Auf touristische Reisen ist gemäss Empfehlung des BAG weiterhin zu verzichten.

Der Internationale Personenverkehr wird in Abstimmung mit den Partnerbahnen und im Einklang mit den behördlichen Auflagen der Nachbarländer etappenweise hochgefahren, Nachtverbindungen an den Wochenenden sowie der touristische Verkehr bleiben weiterhin eingestellt. Auch Services auf dem Zug wie Gepäcktransport (mit Ausnahme des Tür-zu-Tür Gepäckservices) und Gruppenreservationen werden vorerst nicht reaktiviert. Diese Angebote werden später wieder aufgenommen, sobald es die Massnahmen des Bundes zulassen.

Intensive Reinigung

Die Transportunternehmen verstärken die Reinigung, insbesondere von Kontaktflächen. Haltestangen, Haltegriffe und Tasten werden mehrmals täglich gereinigt und wo möglich auch die Reinigung während der Reise intensiviert. Bestehen bleiben bereits getroffene Massnahmen der ÖV-Unternehmen wie die Öffnung aller Türen an Haltestellen (sofern dies technisch möglich ist) oder die Schliessung der vordersten Türe und der vordersten Sitzreihe in Bussen. Neben den Fahrzeugen werden auch Reisezentren und weitere Kontaktpunkte intensiver gereinigt. Dazu gehören die Billettautomaten, die Geldausgabeautomaten und die Schliessfächer.

Höchste Priorität hat auch der Schutz der Mitarbeitenden: Neu tragen diese beim Kundenkontakt Hygienemasken, falls der Zwei-Meter-Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Mitarbeitende im Kundenkontakt werden daher mit Hygienemasken und Desinfektionsmitteln für den Selbstschutz ausgestattet. Für die Kunden gilt die Billettpflicht weiterhin, Kundenbegleiterinnen und -begleiter werden bei der Kontrolle den SwissPass und Billette bis auf Weiteres nicht in die Hand nehmen. (MICE-tip)