Ist der Garantiefonds aus dem Schneider?

Die beschlossene Rückvergütung auf den bezahlten Gebühren deutet darauf hin.
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Vor rund einem Jahr plädierte der Garantiefonds der Schweizer Reisebranche für eine Staatsgarantie, was einen Diskurs zwischen Garantiefonds und Luc B. Vuilleumier, Präsident Swiss Travel Security, auslöste. Ständerat Erich Ettlin (Mitte, OW) reichte auf Ersuchen des Garantiefonds die sogenannte Motion Ettlin ein, die vom Bund eine befristete staatliche Absicherung in Form einer Bürgschaft oder Garantie.

Von 2014 bis 2021 sanken die Reserven auf CHF 4 Mio. und ein Fondskapital von CHF 40-60 Mio. sei erforderlich, erklärte damals Garantiefondspräsident André Dosé. Nebst dem Ersuchen um eine Staatsgarantie führte dies auch zur Einführung des neuen Gebührenmodells.

Erfolgsbeteiligung bei min. CHF 10 Mio. Reserven

An seiner Sitzung vom 1. Juni 2023 analysierte der Stiftungsrat des Garantiefonds das neue Gebührenmodell und hat es aufgrund der erfreulichen Entwicklung um eine teilnehmerfreundliche Komponente ergänzt.

Er entschied sich für die Einführung einer Rückvergütung auf den bezahlten Gebühren. Die Erfolgsbeteiligung ist für sämtliche Teilnehmer am Garantiefonds jährlich fällig und beträgt bis zu 25% der im betreffenden Jahr eingezahlten Gebühren pro Teilnehmer.

André Dosé. ©màd

«Die Reserven des Garantiefonds sind heute in einem besseren Zustand, als wir es bei der
Entwicklung und Einführung des neuen Gebührenmodells erwartet hatten», sagt Präsident André Dosé.

«Die Umsätze unserer Teilnehmer haben sich gut erholt, und vor allem sind die befürchteten Konkursfälle ausgeblieben. Dies erlaube dem Fonds, das Gebührenmodell zugunsten aller Teilnehmer zu ergänzen, ohne das Ziel der weiterhin notwendigen Stärkung des Fonds aus den Augen zu verlieren.»

Die Höhe der Rückvergütung wird jeweils vom Stiftungsrat des Garantiefonds, nach Vorliegen des Jahresergebnis, festgelegt. Grundsätzlich wird die Erfolgsbeteiligung nur ausgerichtet, wenn die Reserven der Stiftung mindestens 10 Mio. CHF betragen, und das Jahresergebnis des Garantiefonds nach Schadenzahlungen nicht unter 2,5 Mio. CHF liegt.

Erstmals wird die Auszahlung der Rückvergütung beim Vorliegen des Abschlusses für das Geschäftsjahr 2023 fällig und wird als Guthaben mit der folgenden Gebührenrechnung verrechnet. Dafür sorgen wird der Garantiefonds-Geschäftsführer Marco Amos.

Hans-Peter Brasser