Bussen für Masken-Verweigerer im europäischen Vergleich 

In Rom wird eine Missachtung mit min. 400 Euro am härtesten bestraft.
Junge Passagiere bringen Abwechslung ins Masken-Einerlei.

In vielen europäischen Ländern gilt derzeit eine Maskenpflicht in öffentlichen Räumen oder in den öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Missachtung kann leicht mit einer Busse bestraft werden. In welchem Land diese derzeit am höchsten ist, hat der Anbieter für Schutzausrüstung, «Virusbedarf.de», untersucht. Dafür verglich das Unternehmen in 23 europäischen Hauptstädten, ob eine Maskenpflicht gilt und wie hoch die jeweilige Strafe bei Verstoss mindestens ausfällt.

In Rom und Brüssel werden Masken-Sünder besonders bestraft

In Rom können auf Personen, die ihre Masken falsch oder gar nicht tragen, demnach die höchsten Strafen zukommen. Sollte die Polizei zu dieser Massnahme greifen, werden mindestens EUR 400 pro Strafzahlung verhängt. Der Höchstsatz liegt bei insgesamt EUR 3000.

In Brüssel lassen die Behörden ebenfalls wenig Deutungsspielraum beim Tragen der obligatorischen Masken zu: Wer der Auflage nicht pflichtgemäss nachkommt, muss mindestens EUR 250 Strafe zahlen. Die dritthöchsten Bussenr werden in Athen und Sofia mit jeweils EUR 150 verhängt.

Mildere Beträge in Dublin, Luxemburg, Wien und Berlin

In Dublin setzen die Behörden hingegen auf deutlich weniger drastische Massnahmen und verlangen beim Verstoss gegen die Maskenpflicht nur EUR 25. Bei Wiederholungen verdoppelt sich der Betrag zunächst auf 50 und anschliessend auf EUR 100. Auch in Luxemburg werden EUR 25 fällig. Die zweitniedrigsten Bussgelder werden in Wien und Berlin verhängt: Hier liegt der Mindestbetrag bei EUR 50. In Amsterdam sind die Zahlungen mit EUR 95 ebenfalls noch vergleichsweise moderat und überschreiten nicht die EUR 100 Grenze. Zum Vergleich: Die durchschnittliche Strafe aller untersuchten Städte beträgt EUR 127.

Deutliche Unterschiede innerhalb Deutschlands

Die international unterschiedlich gehandhabten Bussenbeträge lassen sich auch in Deutschland beobachten: In Bayern und NRW wird der Verstoss gegen die Maskenpflicht mit EUR 150 bundesweit am härtesten bestraft. Deutlich milder fällt das Bussgeld hingegen in Thüringen (EUR 60) oder Mecklenburg-Vorpommern sowie Baden-Württemberg (EUR 25) aus. In Niedersachsen wird die Erhöhung von EUR 20 auf EUR 150 aktuell geplant.

Yannick Spang, Inhaber von Virusbedarf.de, kommentiert:
«Das Tragen von Atemschutzmasken gehört zu den wichtigsten Massnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie. Wer sich daran nicht halten will, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Die Strafen übertreffen in ihrer Höhe die Anschaffungskosten für Masken dramatisch. Das sollte auch die letzten Verweigerer überzeugen, sich selbst und ihre Mitmenschen zu schützen.»

Keine «echten» Bussen in der Schweiz

Wer sich in der Schweiz in den Öffentlichen Verkehrsmitteln weigert, eine Maske zu tragen, muss das Verkehrsmittel an der nächsten Station verlassen. Widersetzt sich eine Person den Aufforderungen der Sicherheitsleute und verlässt das Fahrzeug nicht, kann sie wegen Ungehorsam eine Busse bekommen.

«Ungehorsam» führt in der Schweiz zu einer Strafanzeige. Eine solche Anzeige kann in einen Strafbefehl der zuständigen kantonalen Staatsanwaltschaft in eine Busse münden. Diese Bussen können in einer Höhe von bis zu CHF 10’000 angesiedelt werden. Das Verweigern der Maskenpflicht kann im Extremfall also extrem teuer werden. (TI)