Die Auswirkungen von Kenias Teil-Lockdown

Steigende Covid-19-Fälle erschweren die Planung der nächsten Saison.

Seit dem Wochenende ist ein Teil von Kenia in einem Lockdown. Betroffen ist insbesondere die Hauptstadt Nairobi sowie einzelne touristische Einrichtungen. Das hat auch Auswirkungen auf die Anbieter von Kenia-Reisen in der Schweiz. Zwar nicht unmittelbar sofort, aber es erschwert die Planung der kommenden Saison.

Wegen der Regenzeit sind derzeit kaum Touristen im Land, es ist Tiefsaison und auch Stornos von gebuchten Reisen gibt es darum bisher nicht. «Die nächste Abreisen haben wir Ende Mai – da warten wir mal ab», sagt etwa Dominic Eckert von Dreamtime Travel.

Die neuen Regelungen scheinen noch etwas unklar zu sein um Raum für Interpretationen zu geben, so Eckert: «Das ist in Kenya nicht anders, wie wenn das BAG neue Regelungen kommuniziert.»

Die Einschränkungen erschweren die Planung. «Masai Mara aber auch der Amboseli Nationalpark sind nun nicht mehr ohne Weiteres mit dem Grossteil vom Rest des Landes oder mit Strandferien kombinierbar«, sagt Remo Strub, Product Manager Afrika Travelhouse.

«Wir empfehlen unseren Kunden momentan, sich entweder auf Reisen in der neu geschaffenen Zone oder andernfalls auf den Rest des Landes zu beschränken und dies vorerst nicht zu verknüpfen. Wir sind aber auch hoffnungsvoll, dass sich die Lage auf die Hauptreisezeit ab Sommer wieder stabilisiert.»

Wegen der anhaltenden  Planungsunsicherheit hat etwa der Afrika-Spezialist Private Safaris gar keine Buchungen für Abreisen bis Ende Mai entgegengenommen. «Konkret heisst dies, dass diese Meldung keinen Einfluss auf unser Business hatte», sagt Claudio Nauli.

Kein Alkohol und eingeschränkter Verkehr

Seit dem 27. März 2021 sind die Bezirke Nairobi, Kajiado, Machakos, Kiambu und Nakuru zu einer Zone zusammengefasst, in der der Strassen-, Bahn- und Flugverkehr in und aus der Zone bis auf weiteres ausgesetzt ist. Inländische Linienflüge und private Charterflüge sind innerhalb der Zonenzone nicht erlaubt, können aber für internationale Touristen in den übrigen 42 Bezirken Kenias bis auf Weiteres wie gewohnt durchgeführt werden.

Für internationale Touristen, die sich derzeit in Kenia aufhalten, wurde eine Sondergenehmigung für den Flugbetrieb beantragt, damit sie in die Zonenzone reisen können. Dies liegt im Ermessen der Aufsichtsbehörde und wird von Fall zu Fall entschieden, wie Eckert erklärt.

Innerhalb der Zonenzone ist der Verkauf von Alkohol in Restaurants und Gaststätten verboten und Restaurants bieten nur noch Take-Away-Services an. Restaurants und Bars arbeiten in den übrigen 42 Bezirken bis auf weiteres wie gewohnt weiter, wobei es in den Hotels innerhalb der Zone auch erlaubt ist, den Gästen Alkohol in den Zimmern zu servieren. (TI)