Neue Einreisebestimmungen sind in Vorbereitung

Änderungen der Risikoländerliste sollen mit Vorlaufzeit veröffentlicht werden.
© TRAVEL INSIDE

Die neue Verordnung zu den Einreisebestimmungen wird bereits ein erstes Mal angepasst. Bis Ende Woche finde die Ämterkonsultation statt, bevor die neuen Regel voraussichtlich am kommenden Mittwoch (17. Februar) vom Bundesrat formell beschlossen werden, schreibt der Schweizer Reise-Verband (SRV) in einer Mitteilung an seine Mitglieder. Ausserdem soll noch heute Mittwoch (10. Februar) eine neue Risikoländerliste publiziert werden.

Im wöchentlichen Gespräch mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) habe der SRV auch darum gebeten, über bevorstehende Änderungen vorab informiert zu werden. Zumindest die geplanten Termine der neu erscheinenden Risikoländerlisten sollen mit genügend Vorlaufzeit bekannt gegeben werden, damit ein gewisses Mass an Planungssicherheit entstehe.

Ausserdem habe der SRV nochmals die eminente Wichtigkeit der differenzierten Beurteilung der relevanten Reisedestinationen festgehalten. Wie bei Spanien mit den Balearen und Kanaren sowie Portugal mit den Azoren und Madeira sollten auch die Malediven Inseln nicht von den Fallzahlen der Hauptinsel Male abhängig sein.

Ob der PCR-Test maximal 72 Stunden vor Abreise oder vor Ankunft zur Anwendung kommen muss, sei nach wie vor in Abklärung. Covid-19-Genesene sollten ihr Arztzeugnis im eigenen Interesse wenn immer möglich in englischer Sprache mitführen. Hier werde vom BAG der Kontakt zur FMH (Berufsverband der Schweizer Ärztinnen und Ärzte) gesucht, um dies zu vereinfachen. Solche Dokumente gibt es bereits für Herzschrittmacher, künstliche Gelenke und ähnliche Fälle.

Viele offene Fragen gebe es noch zum Handling der PCR-Testkontrolle am Rückreiseflughafen. Wie zum Beispiel unter welchen Bedingungen ein Kunde mit positivem Covid-19-Befund wieder in die Schweiz zurückkehren kann werde noch abgeklärt. (TI)