Rückerstattungen an Kunden: SRV empfiehlt abwarten

Beim Staatssekretariat für Wirtschaft Seco ist die Forderung hängig, Gutscheine statt Bargeld zu erlauben.
Walter Kunz, SRV-Geschäftsführer

Die Liquidität zu sichern ist derzeit eines der grössten Probleme der unabhängigen Reisebüros und Retailer, aber auch der Veranstalter und Leistungsträger. Umso heikler ist der Umgang mit den Rückzahlungsforderungen der Kunden, ob diese im Einzelfall berechtigt seien oder nicht. «Wir empfehlen, vorerst Rückzahlungen an Kunden aufzuschieben bis geklärt ist, ob Rückerstattungen mit einem Gutschein möglich sein werden», rät darum Walter Kunz, Geschäftsführer des Schweizer Reise-Verbands (SRV) in einer Mitteilung an seine Mitglieder.

Der SRV sei immer noch in Abklärung mit dem Seco, ob anstelle einer Barauszahlung ein staatlich abgesicherter Gutschein abgeben werden darf. «Leider haben wir dazu noch keine Informationen», so Kunz. Der Verband war mit dieser Forderung bereits letzte Woche beim Seco vorstellig geworden.

Verschiedene Reisebüros, Reiseveranstalter und Leistungsträger bieten ihren Kunden bei Annullationen bereits Gutschriften statt Bargeld an. So beispielsweise Swiss, die den Endkunden aber auch den Agenten einen Bonus anbietet, wenn statt einer Stornierung mit Geldrückerstattung eine Umbuchung gemacht wird.

Grundsätzlich gilt heute allerdings, dass gesetzlich vorgesehene Rückerstattungen mit Bargeld erfolgen müssen, ausser die berechtigte Kundschaft stimmt einer Ersatzlösung mit Gutscheinen ausdrücklich zu. Bei vertraglich vereinbarten Rückerstattungspflichten können die Vertragsbedingungen die Möglichkeit von Gutscheinen statt Cash ebenso ausdrücklich vorsehen. (TI)