Schweizer Covid-Zertifikat gültig in allen EU-Staaten

EU-Kommission gibt grünes Licht.
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Auf diesen Entscheid hat die Schweiz lange gewartet: Die EU-Staaten akzeptieren ab dem 9. Juli das Schweizer Covid-Zertifikat. Somit ist das Covid-Zertifikat der Schweiz in allen EU-Staaten gültig, teilte die Brüsseler Behörde am 8. Juli in Brüssel mit.

Damit können Schweizer*innen einfacher durch Europa reisen – so sie denn geimpft, genesen oder gestestet sind. Bislang durften Schweizer oft nur mit negativem PCR-Test fliegen. Nun reicht das Zertifikat in Form eines QR-Codes, der ausgedruckt auf einem Blatt Papier oder in der Covid-Zertifikats-App hinterlegt sein kann.

Die unterschiedlichen Einreisebedingungen bleiben trotz Anerkennung des Schweizer Covid-Zertifikats bestehen und sind weiterhin zu beachten. So etwa gibt es keine EU-weit einheitliche Gültigkeitsdauer von Zertifikaten für Genesene sowie PCR-Tests. Ausserdem ist unterschiedlich geregelt, ab wann bei einer geimpften Person der Impfschutz als vollwertig anerkannt wird. Für die Einreise muss man in vielen Ländern zudem ein Einreise-Formular – im Fachjargon «Passenger Locater Form» – ausfüllen.

Weiter ist es möglich, dass einzelne Staaten zusätzliche oder andere Regeln aufstellen. Die EU überlässt es nämlich den Mitgliedsländern, die mit dem Zertifikat verbundenen Erleichterungen zu bestimmen – auch, wenn sie nicht dazu rät.

«Die Mitgliedstaaten sollten davon absehen, Inhaber von digitalen Covid-Zertifikaten der EU mit zusätzlichen Reisebeschränkungen zu belegen, es sei denn, diese sind zum Schutz der öffentlichen Gesundheit notwendig und verhältnismässig», schreibt die Kommission. Wer trotzdem Reisebeschränkungen einführt, muss es gegenüber der Kommission begründen. (TI)