Spanien-Einreise: Was hat sich geändert?

Testergebnis auf Deutsch, aber noch immer keine Antigen-Tests.
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Seit dem 23. November ist ein diagnostischer Test für alle internationalen Passagiere erforderlich, die aus einem Land oder einem Risikogebiet kommen, deren Endziel ein Hafen oder Flughafen in Spanien ist, unabhängig von ihrer Nationalität oder ihrem Wohnort. 

Gemäss der Verordnung der Generaldirektion für öffentliche Gesundheit vom 9. Dezember, die die Modalitäten von aktiven infektionsdiagnostischen Tests auf SARS-CoV-2 in Bezug auf die an den Einreisepunkten Spaniens durchzuführenden Gesundheitskontrollen festlegt, wird zum heutigen Tag die folgende Regelung zusätzlich zur Verordnung der Generaldirektion für öffentliche Gesundheit vom 11. November hinzugefügt: 

  • Die diagnostischen Tests, die erforderlich sein werden, sind die Tests PCR (COVID-19 RT-PCR), TMA, LAMP, sowie andere Tests, die auf äquivalenten molekularen Techniken basieren. Antigen- oder Schnelltests werden zum jetzigen Zeitpunkt nicht akzeptiert. Der Test muss innerhalb von 72 Stunden vor der Ankunft in Spanien durchgeführt werden. Andere diagnostische Tests, wie Antikörper-Schnelltests, Antigen-Schnelltests oder Hochleistungsserologien (ELISA, CLIA, ECLIA) werden erst dann akzeptiert, wenn ihre Verwendung in der Europäischen Union harmonisiert ist. 
  • Das Dokument, das den aktiven Infektionsdiagnosetest belegt, kann auf Deutsch abgefasst sein. 
  • Personen unter sechs Jahren müssen weder vor der Reise noch bei der Einreise nach Spanien einen der oben genannten Tests ablegen. 

Andere Bestimmungen bleiben unberührt. Der Arbeitsablauf ist wie folgt: Passagiere, die aus Risikoländern kommen, erhalten beim Ausfüllen des Gesundheitskontrollformulars, nachdem sie erklärt haben, dass sie 72 Stunden vor ihrer Ankunft eine negative PCR oder TMA durchgeführt haben, einen QR-Code im spanischen Reisegesundheitssystem –SpTH. Die Fluggesellschaften und Reedereien prüfen vor dem Boarding, ob sie über den QR-Code verfügen. Ausnahmsweise kann das Papierformular jedoch beim Boarding vorgelegt werden, wenn das Dokument den negativen Nachweis erbringt. 

Der Passagier muss während seiner Reise das Dokument mit sich führen, das beweist, dass der diagnostische Test mit negativem Ergebnis durchgeführt wurde. Bei dem Dokument muss es sich um das Original handeln, das in spanischer, englischer oder deutscher Sprache auf Papier oder in elektronischer Form verfasst sein und mindestens den Vor- und Nachnamen des Reisenden, die Pass- oder Personalausweisnummer, das Datum des Tests, die Identifikations- und Kontaktdaten des Analysezentrums, die angewandte Technik und das negative Testergebnis enthalten muss.

Keine Extrawurst für die Kanaren

Am 9. Dezember erliess die Kanarische Regierung ein Dekret, wonach internationale Reisende mit einem Antigen-Test einreisen können. Dabei berufen sich die Kanaren auf ihren Autonomiestatus und den aktuell gültigen Alarmzustand.

Das wurde auch im offiziellen Amtsblatt der Kanarischen Inseln vom 10. Dezember festgehalten. Dort heisst es, dass ab sofort sowohl PCR-Tests (RT-PCR) als auch Antigen-Schnelltests für die Einreise zugelassen sind. Die Kanaren fordern bereits seit Wochen, auch Antigen-Schnelltests zu erlauben, um den Tourismus zu fördern. Bei den PCR-Tests dauert es länger, bis das Ergebnis vorliegt. Sie sind zudem nicht überall erhältlich und teurer. Unter den Touristikern auf den Kanaren gelten die PCR-Tests als Hemmschuh für die Wintersaison. Das neue Dekret soll zunächst bis zum 10. Januar gültig sein.

Schnell machte die Nachricht bei den Fluggesellschaften, Reiseveranstaltern und anderen Beteiligten in der Touristik die Runde. Doch wie sich herausstellte, greift diese neue Verordnung der Kanaren nicht – das zumindest steht im Schreiben des spanischen Fremdenverkehrsamtes Turespana. (TI)