SRV vs. Bundesrat: «Gescheitert!»

Der Bundesrat lehnt die Ausnahmeregelung für die Reisebranche ab,
© iStock.com/Stadtratte, zVg (Montage: TRAVEL INSIDE)

Nach der Bundesrats-Medienkonferenz vom Donnerstag, 16.4. und der überraschenden Ablehnung einer Ausnahmeregelung für die Reisebranche informiert der Schweizer Reise-Verband SRV seine Mitglieder massiv enttäuscht, ja richtiggehend frustriert wie folgt:

«Eigentlich wollten wir einen ersten Erfolg in Bundesbern für unsere Branche verkünden: Wir haben in den vergangen Wochen Tage- und Nächtelang hart und intensiv an konstruktiven Lösungen gearbeitet und für unsere Branche gekämpft.
Haben Datenmaterial zusammengetragen, Dokumente erstellt, Lösungsansätze und Argumentationen erarbeitet.

Mit dem Seco, dem Bundesamt für Justiz und dem Konsumentenschutz waren alle relevanten Behörden und Instanzen am Runden Tisch involviert und haben sich auf eine gemeinsame Lösung einigen können! Alles war auf bestem Weg – die Kommunikation verfasst. Alle waren sich einig, dass es heute Morgen an der Bundesratssitzung eigentlich nur noch Formsache sei dem Antrag statt zu geben.

30 Minuten vor der Medienkonferenz erhielten wir vom Seco die Hiobsbotschaft, dass der Bundesrat sich doch dagegen entschieden hat.

Das Frustpotential ist bei allen Beteiligten jetzt unglaublich gross. Es wurde über die Ostertage gearbeitet um heute eine erste wichtige Zwischenlösung zu präsentieren. Dafür möchten wir uns auch bei allen involvierten Mitarbeitern beim Bund bedanken. Wir haben uns alle für unsere Branche zerrissen und stehen nun mit absolut leeren Händen vor Ihnen da. Es ist frustrierend. Aber eines können wir Ihnen versichern. Wir werden für Sie weiter kämpfen. Lassen Sie uns ein wenig Zeit (die wir nicht haben) um neue Lösungsansätze mit dem Seco zu finden.»

Was der SRV für die Reisebranche gefordert hatte, ist dem unten stehenden Text zu entnehmen. Diese Information an seine Mitglieder hatte der SRV bereits vorbereitet in der Annahme, der Bundesrat würde der Reisebranche entgegen kommen. Dies ist nun nicht der Fall. Hier die beantragten Ausnahmeregeln, die nun nicht zu Stande gekommen sind:

Abgelehnt

Ausnahmeregelung für Reisebranche

«Der Bundesrat hat am 20. März mittels Notrecht die Kurzarbeit sowie den Notkredit zur Überbrückung der Corona Krise bewilligt, welche beide für unsere Branche von grosser Wichtigkeit sind.

Der SRV ist bereits an einem ersten Runden Tisch im März mit weiteren Anliegen an das Seco gelangt und hat in tagelangen und intensiven Gesprächen nach möglichen Lösungsansätzen für spezifische Anliegen unserer Branche gesucht. Dabei war selbstverständlich auch die Gutschein-Lösung ein Thema, die allerdings auf Grund der unabdingbaren Staatsgarantie nicht akzeptiert wurde. Teilnehmer waren unser Präsident Max E. Katz und Geschäftsführer Walter Kunz. Als Vertreter eines Reiseunternehmens wurde André Lüthi von Globetrotter vom Seco als Berater angefragt, um das Verständnis für die spezifischen Themen der Reisebranche zu vertiefen. Er wird unterstützt von CEO Dany Gehrig und Rechtsanwältin Sophie Winkler.

Am vergangenen Gründonnerstag fand ein Runder Tisch mit der Reisebranche, dem Seco, sowie dem Bundesamt für Justiz und dem Konsumentenschutz statt.

Wir sind in dieser Konstellation vorerst zu folgendem Lösungsansatz gelangt, der heute vom Bundesrat bewilligt und in einer Medienmitteilung kommuniziert wurde.

Der Rechtsstillstand wird exklusiv für die Reisebranche bis zum 30.09.2020 verlängert. Das gilt ausschliesslich für die Kundenforderungen gegenüber den Reisebüros/Veranstalter (sprich dem direkten Vertragspartner des Kunden), jedoch nicht für andere Forderungen wie z.B Miete. Das heisst, die Kunden können die Reisebüros bis zu diesem Zeitpunkt im Zusammenhang mit Rückerstattungsforderungen nicht betreiben oder gerichtliche Verfahren gegen sie einleiten.

Dies verschafft uns einerseits Luft um die Bar-Rückerstattungen an Kunden erst einzuleiten, wenn wir die Gelder von den Leistungsträgern zurückerhalten haben. Und zwar mit dem offiziellen Segen des Bundes und des Konsumentenschutzes. Dem Kunden gegenüber kann somit kommuniziert werden, dass das Reisebüro vorerst keine volle Rückerstattung zu leisten hat, bis auf politischer Ebene entschieden ist, wie mit der Rückerstattungsproblematik umzugehen ist.

Andererseits werden wir weiterhin an einer nachhaltigen Lösung für die Branche arbeiten. In Diskussion ist ein «Fonds» der mögliche Ertragsausfälle über einen limitierten Zeitraum kompensiert und/oder eine beschränkte Änderung des Pauschalreisegesetzes, die dann allerdings vom Parlament noch «abgesegnet» werden müssen, da der Bundesrat keine weitergehenden Massnahmen mittels Notrecht anwenden wird. Zudem wurde uns vom Seco zugesichert, dass sie unsere Forderung bezüglich Bar-Rückerstattungen der LH-Gruppe in die Verhandlungen der Luftfahrtkommission einfliessen lassen werden.

Wir empfehlen unseren Mitgliedern ab sofort, für die Abreisezeit vom 15. März – 15. Juni 2020 lediglich die effektiv erhaltenen Gelder (netto) an die Kunden zu erstatten, d.h. Gelder, die noch nicht an die diversen Leistungsträger abgeflossen sind oder eventuell bereits wieder (rück)erstattet wurden und damit auch weitergegeben werden können. Mit Netto meinen wir den Einstandspreis. Die Kommissionen und Margen werden vorerst einbehalten.

Wir werten diese Ausnahmeregelung des Bundesrates – exklusiv für unsere Branche – als ersten Erfolg und schauen zuversichtlich einer vertiefenden, nachhaltigen Lösung entgegen. Unsere Sondersituation wird vom Bund anerkannt.»

(TI)