Staatshilfe für Swiss und Edelweiss ab Donnerstag

Die Reisebüros müssen ihr Geld von den Airlines bis Ende September zurückerhalten.

Die Staatshilfe für die Airlines Swiss und Edelweiss steht. National- und Ständerat haben am Mittwoch das entsprechende Gesetz in der Schlussabstimmung genehmigt, mit 128 zu 61 Stimmen bei einer Enthaltung respektive 40 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung.

Damit gilt auch die Rückzahlungspflicht der Airlines an die Reisebüros für stornierte Flüge. «Der Bundesrat hat sicherzustellen, dass die Swiss International Air Lines AG (Swiss) und die Edelweiss Air AG (Edelweiss) schriftlich zusichern, dass sie Reisebüros bis am 30. September 2020 (Ende Rechtsstillstand) das bezahlte Geld für aufgrund des Coronavirus nicht durchgeführte Flüge zurückerstatten», lautet der Text, der nun Gesetz ist.

Auch der Rechtsstillstand für die Reisebranche gilt nun definitiv. Damit können Reisebüros von Kunden bis Ende September nicht betrieben werden für Rückzahlungen von stornierten Reisen. Bis dahin müssen die beiden Schweizer Airlines ihre Ausstände bei den Reisebüros beglichen haben.

Forderungen der Branche sind erfüllt

Damit sind zwei wichtige Forderungen der Branche erfüllt, die der Schweizer Reise-Verband (SRV) eingebracht hatte. «Unser oberstes Ziel ist und bleibt, dass die Reisebüros ihren Kunden das einbezahlte Geld für nicht erbrachte Leistungen wie Flüge oder Hotelübernachtungen gemäss dem Pauschalreisegesetz zurückerstatten können. Der genehmigte Rechtsstillstand verschafft den Reisebüros nun Luft, um die Barrückerstattungen an die Kunden erst dann einzuleiten, wenn sie ihrerseits die Gelder von den Leistungsträgern, d.h. von den Fluggesellschaften und Hotels, zurückerhalten haben. Sobald dies erfolgt ist, wird das Geld selbstverständlich umgehend an die Kunden weitergeleitet», erklärt SRV-Geschäftsführer Walter Kunz.

Die Änderungen des Luftfahrtgesetzes hat das Parlament an seiner Corona-Sondersitzung  als dringlich taxiert. Sie gelten darum schon ab Donnerstag, 7. Mai 2020, bis zum 31. Dezember 2025.

Die Airlines können maximal CHF 1,275 Mia. vom Bund abgesicherte Bankkredite abrufen. Als Sicherheit für den Bund dienen die deren Aktien, die in Bundesbesitz übergehen, wenn die Darlehen abgerufen, aber nicht zurückbezahlt werden können. Ausserdem darf kein Geld an die Konzernmutter Lufthansa nach Deutschland abfliessen.

Bei den flugnahen Betrieben ist noch nicht alles klar

Die flugnahen Betriebe werden mit Kreditbürgschaften von bis zu CHF 600 Mio. unterstützt. Es handel sich um Swissport, Gategroup und SR Technics. Diese befinden sich alle in chinesischem Besitz. Das Parlament verlangte darum, dass der Bundesrat «unter Berücksichtigung angemessener Sicherheiten» die Voraussetzungen für eine Bundesbeteiligung regelt. Der Bund muss sich demnach durch Beteiligungsrechte im gleichem Umfang oder gleichwertige Sicherheitsmassnahmen absichern. Wie das angesichts der Besitzer und der Firmenstrukturen gehen soll, ist für den Bundesrat noch nicht restlos klar.

Verkehrsministerin und Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga wiederholte während der Parlamentsdebatte mehrmals, dass der Bund nur Gelder zur Sicherstellung der Dienstleistungen in der Schweiz ausgeben werde. Bei ausländisch dominierten Unternehmen werde sich der Bund gegebenenfalls an Auffanggesellschaften beteiligen.

Swiss und Edelweiss: «Werden die Auflagen erfüllen»

Swiss und Edelweiss zeigen sich in einer Mitteilung «erfreut und dankbar». «Wir werten die Unterstützung des Parlaments als Zeichen, dass auch die Schweizerinnen und Schweizer mehrheitlich hinter uns stehen und an uns glauben. Umso mehr ist sie uns Verpflichtung, die Zukunft von Swiss zu sichern», sagt Reto Francioni, Präsident des Verwaltungsrats. «Wir sehen es als Ansporn, die Schweizer Wirtschaft, die Politik, die Gesellschaft und den Tourismus zeitnah wieder mit den wichtigen globalen Handelszentren und Feriendestinationen zu verbinden», so Thomas Klühr, CEO SWISS und Präsident des Verwaltungsrats von Edelweiss.

Die Auflagen zu den Klimaschutzzielen des Bundesrats sowie die Massnahmen im Falle von restrukturierungsbedingten Entlassungen wollen die beiden Fluggesellschaften erfüllen. Und sollte  es beim Thema Rückerstattung keine europäische Lösung geben, würden Swiss und Edelweiss die Auflage erfüllen, den Reiseveranstaltern im Rahmen des Schweizer Pauschalreisegesetzes bis zum 30. September 2020 das Geld zurückzuerstatten, das die beiden Fluggesellschaften für Flüge erhalten haben, die wegen der Corona-Krise nicht stattfanden. (TI)