IATA Resolution 830d: Der Zwang zur Übermittlung von Kundendaten

Ab Juni müssen Reisebüros die Kunden-Kontaktinfos den Airlines immer direkt zur Verfügung stellen.
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Die Fluggesellschaften pochen schon lange darauf, dass sie möglichst umfangreiche Passagierdaten erhalten. Bei einer Direktbuchung war dies im Passenger Name Record bis anhin schon der Fall – und ab dem 1. Juni sollen auch die Reisebüros die entsprechenden Daten vollumfänglich liefern.

Die IATA Resolution 830d, die am besagten Datum in Kraft tritt, macht es möglich. Denn sie verpflichtet die Reisebüros dazu, aktiv nachzufragen, ob der Reisende seine Kontaktdaten (Mobiltelefonnummer und/oder E-Mail-Adresse) der Fluggesellschaft zur Verfügung stellen möchte, um im Falle einer Flugunregelmässigkeit direkt kontaktiert zu werden. Die wenigsten Passagiere dürften hierbei «nein» sagen. Denn es ist das Ziel der Airlines, im Falle von Flugunregelmässigkeiten betroffene Passagiere rund um die Uhr schnell, transparent und aktiv kontaktieren zu können.

Und so müssen die Daten korrekt eingegeben werden:

  • SSR CTCE – E für E-Mail-Adresse
  • SSR CTCM – M für mobile Telefonnummer
  • SSR CTCR – R für Restricted (sofern ein Passagier keine Daten angeben will)

Amadeus 
SRCTCE-PETER.SAMPLE//YAHOO.COM
SR CTCM-41123456789

Sabre 
3SSRCTCELHHK1/PETER.SAMPLE//YAHOO.COM-1.1
3CTCM/49123456789

Galileo 
Si.P1/SSRCTCELHHK1/PETER.SAMPLE//YAHOO.COM
Si.P1/SSRCTCMLHHK1/49123456789

Worldspan 
3SSRCTCMLHHK1/491511234567-1.1
3SSRCTCELHHK1/PETER.SAMPLE//YAHOO.COM-1.1

Das Prozedere gilt auch für Gruppenbuchungen. In diesem Fall müssen die Kontakte des Gruppenleiters, des Hotels oder die Hotline des Tour Operators eingetragen werden. Wichtig: Die Kontaktnummer muss stets verfügbar sein – also auch ausserhalb der regulären Öffnungszeiten.

Nutzen für den Passagier vs. Bedenken der Reisebüros

Pikant: Sollte der Passagier nicht wünschen, dass die Airline seine Kontaktdaten erhält, muss das Reisebüro explizit darauf hinweisen, dass der Kunde im Problemfall möglicherweise nicht rechtzeitig informiert wird. Eigentlich existiert die Resolution schon länger – doch viele Reisebüros weigerten sich, die Daten ihrer Kunden den Airlines zu übermitteln. Die Befürchtung: Mit den E-Mail-Adressen und Handynummern werde dem Directmailing der Airlines Tür und Tor geöffnet. Bedenken hin oder her – nun werden die Reisebüros quasi zur Herausgabe gezwungen. (ES)