Schweizer Hoteliers triumphieren – zu Recht?

Auch der Nationalrat hat sich für das Verbot von «Knebelverträgen» der Online-Buchungsplattformen ausgesprochen. Ist das gut?

Wie zuvor der Ständerat hat jetzt auch der Nationalrat die Motion «Verbot von Knebel-verträgen der Online-Buchungsplattformen gegen die Hotellerie» angenommen. Die Schweizer Hotel- und Gastroverbände triumphieren: «Das parlamentarische Verbot von Knebelverträgen schafft zusätzliche unternehmerische Freiheit für die Hotellerie», heisst es in einer gemeinsamen Mitteilung von Hotelleriesuisse, Gastro Suisse, Parahotellerie Schweiz, Schweizer Tourismus-Verband (STV) und Seilbahnen Schweiz. Die Tourismusbranche sei erfreut über diesen Entscheid und fordere den Bundesrat auf, rasch einen entsprechenden Gesetzesvorschlag zu erarbeiten. Zwei Jahre hat dieser nun Zeit, ein Gesetz auszuformulieren.

«Ein Verbot der engen Paritätsklausel beseitigt einen klaren Wettbewerbsnachteil gegenüber den ausländischen Hauptmitbewerbern. Deutschland, Österreich, Italien und Frankreich haben die enge Paritätsklausel bereits verboten. Jetzt sind auch hier in der Schweiz das freie Unternehmertum und die Preissetzungsfreiheit in Zukunft gewährleistet», so die Verbände.

Kritische Stimmen
Doch es melden sich auch kritische Stimmen zu Wort, z.B. Bundesrat Johann Schneider-Ammann. Das Parlament sende ein schlechtes Signal aus, nämlich dass innovative Ideen in der Schweiz vom Gesetzgeber voreilig verboten würden, zitiert der «Tages-Anzeiger». Andere fragen sich, ob das Verbot den Hoteliers wirklich hilft. Was hindere die mächtigen Plattformen wie Booking & Co. daran, «einfach jene Hotels auszuschliessen, die auf ihren eigenen Buchungssystemen günstigere Tarife anbieten», fragt z.B. Tourismus-Professor Christian Laesser in der «NZZ am Sonntag». Er schlägt den Hotels vor, doch auf der eigenen Website Zusatzleistungen mit zu verkaufen.

Zur Erklärung
Zunächst war es Hoteliers nicht erlaubt, die Preise für ein Zimmer auf verschiedenen Online-Buchungsplattformen (OTA) und der eigenen Website zu differenzieren (weite Paritätsklausel). Nach einem entsprechenden WEKO-Entscheid im Herbst 2015 wurde die weite Paritätsklausel verboten, die OTA führten die sogenannte enge Paritätsklausel ein. Rein formal dürfen Hoteliers nun die Preise auf den verschiedenen Plattformen zwar differenzieren, jedoch ihre Zimmer nicht auf der hoteleigenen Website günstiger anbieten. (SG)